Verwertungsgesellschaft der Schweiz
SUISA
Wofür steht die SUISA? Was bedeutet suisa-freie Musik?
Die SUISA – ausgeschrieben die Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke – ist die Verwertungsgesellschaft, die sich für den Urheberschutz an den Werken ihrer Mitglieder einsetzt. Entscheidet sich ein Musikschaffender, Mitglied der SUISA zu werden, überträgt er ihr das Recht, für die öffentliche Nutzung seiner Musik Gebühren einzufordern – etwa von Unternehmen, die Musik in ihren Räumen abspielen.
Es ist jedoch keine Pflicht für Musikschaffende, Mitglied der SUISA zu werden. So können sie selbst Lizenzen an ihren Werken vergeben und ihr eigenes Preissystem dafür etablieren. Musik solcher Künstler ohne SUISA-Mitgliedschaft wird entsprechend als „suisa-freie Musik" bezeichnet – sie ist frei von den Urheberrechtsgebühren, die Unternehmen normalerweise zahlen müssen, um Musik öffentlich abzuspielen, und lässt sich in Restaurants, Geschäften, Fitnessstudios, bei Veranstaltungen und an anderen öffentlichen Orten ohne zusätzliche Kosten oder rechtliche Risiken nutzen.
SUISA-freie Musik von audiorooms – 100 % rechtssichere Musik zu günstigen Preisen
Alle Musiktitel auf der Plattform „audiorooms.ch" sind frei von der SUISA und anderen Verwertungsgesellschaften. Entsprechend fallen keine weiteren Lizenzgebühren bei der Nutzung an – außer der monatlichen Nutzungsgebühr für die auf audiorooms angebotenen Streamings.
Da die SUISA grundsätzlich davon ausgeht, dass jede in einem Unternehmen gespielte Musik zu ihrem Repertoire gehört, erhält jeder Kunde von uns ein Dokument, das bestätigt, dass unsere Musik frei von diesen Abgaben ist bzw. den Urheber namentlich dokumentiert. Dieses Dokument ist gerade bei Vor-Ort-Kontrollen wichtig, die regelmäßig in Schweizer Restaurants, Hotels, Fitnessstudios etc. durchgeführt werden.
Mit dieser von uns ausgestellten Bescheinigung kann der Abonnent beweisen, dass er suisa-freie Musik nutzt und keine Gebühren an die SUISA abführen muss.